Mittelstandsnachrichten
Aussetzung der Berechnung des Anteilswertes des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A1W5T2) – Ausgabe und Rücknahme von Anteilen pausiert
Strenge Auslegung des Anlegerschutzes führt nach Unsicherheiten bei der Bewertung einer Anleihe im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS zur vorübergehenden Aussetzung der Berechnung des Anteilswertes.
Seit dem 16.01.2023 nachmittags, wurde für den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS die Berechnung des Anteilsscheinpreises ausgesetzt. Mit der Aussetzung der Berechnung wurde die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS pausiert. Das bedeutet, dass Anleger Anteile des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS über die Kapitalverwaltungsgesellschaft vorübergehend weder erwerben noch zurückgeben können.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen den Umstand, der zum Pausieren der Berechnung des Anteilsscheinpreises geführt hat.
Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS hält als ein Investment die „7,50% Verius-Anleihe“ der SECURO PRO LUX (WKN A1927W - nachfolgend „Verius Anleihe“). Die Anleihe ist ausschließlich im Open Market Segment der Börse Frankfurt gelistet. Der letzte ermittelte Kurs für die Verius Anleihe lag dort bei 100% des Nennwertes. Diese Anleihe ist mittelbar über die Sicherheiten eines Finanzierungsfonds abgesichert. Der Finanzierungsfonds bildet die Bewertungsgrundlage für die Verius Anleihe. Das Fondsvolumen dieses Finanzierungsfonds beträgt 1,2 Mrd. Euro.
Im Dezember wurde durch die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. mitgeteilt, dass für den oben genannten Finanzierungsfonds die Berechnung des Nettoinventarwertes ausgesetzt wurde. Aufgrund der herausfordernden Marktbedingungen des Jahres 2022, insbesondere durch die Zinsanpassung der Notenbank (“EZB“), müssen die zugrundeliegenden Werte des Finanzierungsfonds einer Neubewertung unterzogen werden. Während dieser Zeit muss die Fondpreisermittlung des Finanzierungsfonds vorübergehend ausgesetzt werden.
Mit dem Wegfall dieser Bewertungsbasis für den Finanzierungsfonds ist eine angemessene Preisfindung für die Verius Anleihe aktuell nicht möglich. Folglich findet derzeit keine Kursfeststellung an der Börse Frankfurt statt. Die Gewichtung der Verius Anleihe im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS beträgt 3,86% des zuletzt ermittelten Fondsvolumens. Für den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS wird auf täglicher Basis, auf Grundlage des aktuellen Kurses der jeweils im Bestand befindlichen Anleihen, der Anteilswert ermittelt.
Für jede Anleihe im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS muss täglich ein Preis zum Zwecke der Bewertung feststellbar sein. Ist diese Preisfeststellung, z.B. über die Börse in besonderen Fällen nicht möglich, könnte eine Bewertungsdifferenz zwischen dem zuletzt festgestellten Preis und dem angemessenen, aber aktuell nicht feststellbaren Preis einer Anleihe vorliegen. Sollte diese potenzielle Bewertungsdifferenz einen Einfluss auf die Anteilspreisberechnung eines Fonds ausüben können, der größer als 0,5% des Nettoinventarwertes des Fonds ist, würde eine unzureichende Bewertung des Anteilspreises vorliegen. Um Fondsanleger, sprich die Anteilsscheininhaber, vor einer solchen unzureichenden Bewertung des Anteilspreises zu schützen, besteht die Möglichkeit, die Berechnung des Anteilspreises zu pausieren, bis eine erneute und angemessene Bewertung der jeweiligen Anleihe und damit des gesamten Anteilspreises des Fonds wieder möglich ist. Die Toleranzschwelle von 0,5% beschreibt nicht den Anteil eines Vermögensgegenstandes am Fondsvolumen eines Fonds. Auch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt vor, dass in solchen Fällen der Anlegerschutz höchste Priorität hat. Diese Gesetzesgrundlage will nun verhindern, dass Käufer von Anteilen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS durch Erhalt eines zu hohen Preises benachteiligt werden und dass Verkäufer von Anteilen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS durch Erhalt eines zu niedrigen Preises benachteiligt werden. Diese Rechtsgrundlage wird von Seiten des Fondsmanagements vollumfänglich beachtet.
Die Verius Anleihe wird am 01.01.2024 zur Rückzahlung fällig. Derzeit liegen keine Informationen vor, die einen Zweifel an der Rückzahlung der Anleihe aufkommen lassen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG geht davon aus, dass mit der Neubewertung des Finanzierungsportfolios der Kurs der Verius Anleihe angepasst wird und auf einem Niveau unter 100% liegen wird. Dennoch muss die mittelbar besicherte Verius Anleihe zum Laufzeitende zu 100% des Nennwerts zurückgezahlt werden.
Derzeit wird von Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. mit Hochdruck daran gearbeitet, eine angemessene Bewertung der Verius Anleihe herbeizuführen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die Bewertung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS wieder aufgenommen. Der Erwerb und die Rückgabe von Anteilen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ist dann auch wieder möglich.
Pressemitteilung als PDF-Datei zum Download
Über die KFM Deutsche Mittelstand AG
Die KFM Deutsche Mittelstand AG mit Sitz in Düsseldorf ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2) sowie des europäischen Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A2PF0P). Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das Analyseverfahren KFM-Scoring ausgezeichnet. Für ihre anlegergerechte Transparenz- und Informationspolitik wurde die KFM Deutsche Mittelstand AG im September 2022 von Rödl & Partner zum dritten Mal in Folge mit dem Transparenten Bullen ausgezeichnet.
Hinweise zur Beachtung
Diese Veröffentlichung der KFM Deutsche Mittelstand AG stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegt keinem Handelsverbot vor Veröffentlichung von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen. Vielmehr dient die Veröffentlichung allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Sie stellt auch keine allumfassende Information sicher. Weitere Ausführungen zu dem oben beschriebenen Fonds finden Sie in dem aktuellen Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement, den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten sowie den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) (Verkaufsunterlagen). Die KFM Deutsche Mittelstand AG empfiehlt, sich vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts kunden- und produktgerecht beraten zu lassen. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Veröffentlichung stützen. Die Inhalte dieser Pressemitteilung stellen keine Handlungsempfehlung dar, sondern dienen der werblichen Darstellung. Sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch eine Bank noch die Beurteilung der individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen, die kostenlos und in deutscher Sprache auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com; Rubrik: Fondsübersicht) sowie unter www.deutscher-mittelstandsanleihen-fonds.de und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg, der Verwahrstelle sowie bei der Zahlstelle und Kontakt- und Informationsstellen auch kostenlos in Papierfassung erhältlich sind. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache erhalten Anleger oder potenzielle Anleger unter www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html. Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Die Betrachtung einer etwaigen steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG) bieten wir Ihnen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum und unter www.nfs-netfonds.de. Diese Pressemitteilung wurde mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen ist Januar 2023, soweit nicht anders angegeben.
Pressekontakt
KFM Deutsche Mittelstand AG
Daria Gurevits
Rathausufer 10
40213 Düsseldorf
Email: info@kfmag.de
Tel.: +49 211 21073741